Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ist bis zu einem Betrag im Gegenwert von 10.000 EUR erlaubt. Die Ein- und Ausfuhr von Bargeld ab einer Höhe von 10.000 EUR ist muss deklariert werden.
Reisegepäck und Waren des persönlichen Bedarfs können nach Montenegro zollfrei eingeführt werden, müssen jedoch wieder ausgeführt werden. Bei bestimmten Gegenständen (Kameras, Laptops o.Ä.) bestehen zahlenmäßige Beschränkungen.
Weiterhin bestehen in Montenegro für folgende Warengruppen Beschränkungen bei der zollfreien Einfuhr:
- Alkoholika (2 l Wein oder 1 l Spirituosen über 22%)
- Tabakwaren (200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak)
- Parfum oder Eau de Toilette (50 ml)
Medikamente
Bei Einfuhr von Medikamenten, die als Betäubungsmittel gelten, sollten Reisende ein aktuelles ärztliches Attest in englischer Sprache mit Diagnose und Therapie samt Mengenangaben vorlegen können, um den Eigenbedarf schlüssig darzulegen. Dies kann helfen, bei einer Zollkontrolle etwaige Missverständnisse zu vermeiden. Das Attest sollte im Handgepäck und Koffer deponiert sein.
Weitere Informationen bietet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Heimtiere
Die üblichen Impfungen für Heimtiere müssen aktuell sein. Das Tier muss mit einem unter die Haut injizierten Mikrochip/Transponder gekennzeichnet sein. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständigen montenegrinischen Behörden:
Zollverwaltung – Informationen für Reisende