SktiourStAntönien (21)
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SKITOUREN BEI ST. ANTÖNIEN

Skitouren in Davos / Klosters
Das Prättigau zeichnet sich als vielfältiges Skitourengebiet aus. Die Berge bieten sanfte und technisch leichte Hänge, mäßig geneigte und die eine oder andere steilere Abfahrt. Hier können wir bestens auf eure Wünsche eingehen. Über der Waldgrenze dominiert eine traumhafte Winterlandschaft mit einer sagenhaften Kalkfelsenkulisse. Unterhalb der Waldgrenze profiteren wir von den großzügigen Waldlichtungen wo wir bei jedem Wetter unseren Abfahrtsgenuss erleben können.
Von dem kleinen idyllischen Landgasthof Sommerfeld aus wählen wir täglich je nach Wetter und Verhältnisse unsere Touren aus. Ein Skitourenurlaub, der uns wunderbare Erlebnisse und grandiose Ausblicke bietet.
5 Tage
5 bis 8 Personen
Ausdauer
Technik
Eine Übersicht unserer Schwierigkeiten finden Sie hier.
1095,00 € / Person
Termine
Einige Plätze frei
Mindesteilnehmeranzahl liegt aktuell vor
Mindestteilnehmerzahl: 5 Personen
Maximalteilnehmerzahl: 8 Personen
Januar - 2025
562900
26.01. - 30.01.2025
Sonntag - Donnerstag
März - 2025
562901
02.03. - 06.03.2025
Sonntag - Donnerstag
ausgebucht
Programmablauf
1. Tag: Anreise und Eingehtour
↑ 630 Hm ↓ 630 Hm 3 - 4 Std.

Individuelle Anreise ins Valzeina. Nach einer kurzen Besprechung und Überprüfen der Tourenausrüstung starten wir direkt los. Über Waldlichtungen und freies Tourengelände steigen wir in dem idyllischen Hochtal zu unserem ersten Skitourengipfelziel. Noch beeindruckt wie schnell das jetzt gegangen ist auf einem Gipfel zu stehen, amüsieren wir uns schon auf der Abfahrt. Anschließend fahren wir die kurze Strecke zu unserem Hotel in Jenaz, wo wir einchecken.

2. Tag: Chrüz, 2196 m
↑ 810 Hm ↓ 810 Hm 4 - 5 Std.

Auffahrt nach St. Antönien, direkt vom Platz steigen wir in Richtung Aschüel in die Hochebene zwischen Chüenihorn und Chrüz. Weiter geht es über mäßig steile Hänge über Untersäss zur Obersäss und von hier über den langgezogenen Nordostrücken zum Gipfel des Chrüz. Die Abfahrt führt je nach Verhältnissen abweichend von unserer Aufstiegsspur anfangs über steilere Hänge und später über Genusshänge zum Ausgangspunkt zurück.

3. Tag: Rotspitz, 2517 m
↑ 950 Hm ↓ 950 Hm 6 - 7 Std.

Von St. Antönien am Parkplatz Rüti steigen wir gemütlich die Skidoospur zur Partnunstafel hoch. Hier können wir eine kurze Pause im Berghaus Sulzfluh genießen. Bald steigen wir über die weitläufigen Hänge der Engi zum Gipfel. Hoch über Gargellen genießen wir die Gipfelrast und fahren dort, wo der Schnee am Schönsten ist, wieder hinunter zum Berghaus und weiter zurück nach Rüti.

4. Tag: Hasenflüeli, 2412 m
↑ 940 Hm ↓ 940 Hm 5-6 Std.

Von St. Antönien aus steigen wir durchs Gafia Tal. Gleich nach Dörfji öffnet sich das Tal und wir blicken auf die schönen freien Hänge unter dem Eggberg und Hasenflüeli. Über gestuftes Gelände erreichen wir abwechslungsreich den Gipfel. Je nach Schneeverhältnissen fahren wir über die Aufstiegsspur oder südseitig über die Aschariner Alp zurück nach St. Antönien. Am Abend lassen wir die Skitourentage gemütlich ausklingen.

5. Tag: Wannenspitz 1970 m und Heimreise
↑ 650 Hm ↓ 650 Hm 4 Std.

Nach einem feinen Frühstück fahren wir direkt zum Ausgangspunkt Hinterberg hinauf. Von hier aus steigen wir durch Waldlichtungen über die Baumgrenze hinaus und ziehen die Spur zum Fadeuer, 2058 m, oder zum Wannenspitz, 1970 m. Vom Gipfel haben wir freie Sicht ins Rheintal, in die Silvretta und auf die umliegenden Prättigauer Gipfel. Eine genussvolle Abfahrt – erst über freie Hänge und später durch Waldlichtungen – führt uns zurück zum Ausgangspunkt. Früh schon sind wir im Hotel zurück und können die restlichen Sachen packen für die individuelle Heimreise.



Alle Details auf einen Blick
Treffpunkt

13:00 Uhr im Valzeina an der Kirche im Prättigau

Ende der Tour

Nach einer kurzen Abschlusstour ist um ca. 13:00 Uhr die individuelle Heimreise geplant.

Leistungen
  • Organisation
  • staatl. gepr. Berg- und Skiführer
  • 4 x ÜN/HP im halben DZ mit einem gleichgeschlechtlichen Tourteilnehmer (Einzelzimmer auch bei einzelreisenden Personen nur auf Anfrage und Verfügbarkeit buchbar!)
  • Sicherheitsausrüstung (LVS-Gerät, Sonde, Schaufel)
Weitere Dateien / Downloads
Zusatzkosten
  • nicht inkludierte Verpflegung: Einkehr oder Lunchpaket
  • Transfers, soweit nicht in Fahrgemeinschaften mögl.
  • Trinkgelder
  • Einzelzimmer auf Anfrage und nach Verfügbarkeit, Aufpreis € 125,-
  • evtl. Parkgebühren an den Ausgangspunkten der Touren
  • Leihmaterial: Es ist leider nicht möglich, für diese Tour Leihmaterial (Ski, Schuhe, Felle) von der Alpinschule zu beziehen, da Sie die Ausrüstung vorher nicht anprobieren können. In der Nähe zu unserem Landgasthof liegt das Sportgeschäft Caprez Sport, das Tourenskier zum Verleih anbietet.
Verpflegung

Als Verpflegung auf Tour empfehlen wir Müsliriegel, Trockenobst oder Fruchtschnitten in überschaubarer Menge sowie mind. 1 l Getränk in einer Thermosflasche.
Die Hauptmahlzeiten (Frühstück und Abendessen) erhalten wir in unserer Unterkunft.

Hinweis

Tourenauswahl: Je nach Lawinengefahr und allgemeiner Bedingungen sowie Gruppenkonstellation wird der begleitende Bergführer die Touren vor Ort anpassen und optimieren. Im Vordergrund steht dabei stets die Sicherheit und der Erlebniswert der Gruppe.

Bitte beachte: Wetterveränderungen und Witterungsbedingungen können den technischen Anspruch der Tour beeinflussen. Wir passen die Route natürlich an die Gegebenheiten an, wo es nötig ist. Dennoch kann es vorkommen, dass der Schwierigkeitsgrad kurzfristig höher ausfällt als ursprünglich angegeben. Bitte berücksichtige dies bei deiner Buchung und stelle sicher, dass du auf solche Herausforderungen vorbereitet bist.

Hinweis zur eingeschränkten Mobilität

Unsere Reisen und Tagestouren sind nicht in all ihren Bestandteilen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität geeignet, bitte kontaktieren Sie uns bei diesbezüglichen Fragen.

Hinweis zur Mindestteilnehmerzahl

Mehrtagestouren (ab 7 Tagen Dauer): Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (siehe oben) werden Sie bis spätestens 20 Tage vor Tourstart per E-Mail von uns informiert.
Mehrtagestouren (ab 2 bis 6 Tagen Dauer): Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl werden Sie bis spätestens 7 Tage vor Tourstart per E-Mail von uns informiert.
Tagestouren: Bei Tagestouren werden Sie am Vortag bis spätestens 10:00 Uhr über die Durchführung oder Nicht-Durchführung per E-Mail von uns informiert.



Impressionen
Einreisebestimmungen & Sonstige Reiseinfos Schweiz

Reiseziel Schweiz – Nationalität Deutschland (Stand: 14.01.2025)

Weiterführende Informationen gibt es beim Auswärtigen Amt.

Für alle Fragen zu deinen Rechten und den Einreisebestimmungen stehen wir dir gerne beratend zur Seite! Rufe uns einfach on oder schreibe uns eine E-Mail.

Wir entnehmen alle Inhalte der Webseite des Auswärtigen Amtes.

Reisedokumente

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass
  • Vorläufiger Reisepass
  • Personalausweis
  • Vorläufiger Personalausweis (muss gültig sein)
  • Kinderreisepas

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Die Schweiz ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Es kann vorkommen, dass die Rechtslage in Bezug auf die Nutzung abgelaufener Reisedokumente nicht überall bekannt ist.

  • Führen Sie möglichst gültige Reisedokumente mit.
  • Verwenden Sie keine ehemals als verloren gemeldete und wieder aufgefundene Reisedokumente, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde. Dieser Widerruf ist unter Umständen bei den schweizerischen Grenzkontrollbehörden nicht bekannt und kann zu Problemen bis zur Einreiseverweigerung führen.
Sicherheit

Terrorismus

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate in der Schweiz ist niedrig. Insbesondere zur Reisezeit kann es aber an vielbesuchten Orten und in öffentlichen Verkehrsmitteln zu Taschendiebstählen kommen.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Rechtliche Besonderheiten

Die Geldstrafen für Verkehrsübertretungen sind in der Schweiz bedeutend höher als in Deutschland und können seit Mai 2024 auch dort vollstreckt werden. Bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen (Rasen) drohen Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder Entzug des Fahrzeugs bzw. Führerscheins, siehe auch Infrastruktur/Verkehr.

Grenzkontrollen/Infrastruktur/Verkehr

Grenzkontrollen

Es sind derzeit vorübergehende Binnengrenzkontrollen an der deutsch-schweizerischen Landesgrenze angeordnet. Diese sind aktuell befristet bis 15. März 2025, können aber verlängert werden. Verzögerungen beim Passieren der Grenze und Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr können nicht ausgeschlossen werden. Reisende – auch Kinder – müssen in der Lage sein, sich durch gültige Reisepässe oder Personalausweise auszuweisen. Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht.

Infrastruktur/Verkehr

Die Schweiz hat ein hervorragendes, dichtes Netz von Verkehrsverbindungen mit Eisenbahnen, Bussen und Straßen- und Bergbahnen, die in der Regel bis in abgelegene Gebiete gut aufeinander abgestimmt sind.

Auf allen Nationalstraßen (Autobahnen und Autostraßen) ist in der Schweiz eine Autobahnvignette erforderlich, die als Klebe- aber auch e-Vignette erhältlich ist. Informationen hierzu erteilt die Eidgenössische Zollverwaltung und das Online-Portal der Schweizer Behörden.

Die Promillegrenze beträgt 0,5, für Fahranfänger (bis drei Jahre Fahrpraxis) 0,1.
Es besteht ganzjährig Lichtpflicht, d. h., dass auch tagsüber mit Abblend- oder Tagfahrlicht gefahren werden muss.
Schienenfahrzeuge haben innerorts stets Vorrang. Auf Bergstraßen hat das aufwärtsfahrende Fahrzeug Vorfahrt.
Eine Winterreifenpflicht besteht zwar nicht, jedoch kann eine Verkehrsbehinderung wegen Fahrens mit ungeeigneter Bereifung zu Geldbußen und ein Unfall mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen zur Mithaftung führen.
Lawinenabgänge, Erdrutsche und Überschwemmungen können in den Bergregionen ganzjährig auftreten und zur temporären Sperrung von Straßen und Bahnstrecken führen.

Informationen zur aktuellen Straßen- und Verkehrslage können in der Schweiz unter Telefonnummer 163 sowie auf der Verkehrsinformationsseite des Touring Clubs Schweiz (TCS) abgefragt werden.

Fahrräder und E-Bikes

Fahrräder und E-Bikes müssen auch in der Schweiz gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsstandards erfüllen. Dazu gehören ein weißes Vorder- und rotes Rücklicht, Reflektoren, funktionierende Bremsen und aufgepumpte Reifen. E-Bikes müssen außerdem mit einer Klingel ausgestattet sein. Eine helltönende Klingel wird bei Fahrrädern empfohlen.

Für E-Bikes gilt das Taglichtgebot.

Schnelle E-Bikes ab 25 km/h müssen registriert (gelbes Kontrollschild und E-Bike-Vignette) und mit Rückspiegel und Tachometer ausgestattet sein; außerdem gilt eine Helmpflicht. Das Führen eines E-Bikes ist ab 14 Jahren gestattet; es gilt allerdings eine Führerscheinpflicht. Diese entfällt auf langsamen E-Bikes für Personen ab 16 Jahren.

Bei Nichtbefolgung drohen Bußgelder, die auch in Deutschland eingetrieben werden können, siehe Rechtliche Besonderheiten.

Weitere Informationen bieten das Eidgenössische Bundesamt für Straßen ASTRA und das Informationsportal der Schweizer Behörden.

Gesundheitsbestimmungen

Impfschutz

Für die Einreise in die Schweiz sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen bei zu erwartender Exposition in den ausgewiesenen Infektionsgebieten (z. B. Wanderurlaub) auch eine Schutzimpfung gegen die durch Zecken übertragbare Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist sehr gut.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Sie ersetzt nicht die Reiseversicherung, z.B. zum Rücktransport in das Heimatland. Ausgestellt wird die Karte von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Bei Wohnsitz in der Schweiz ist innerhalb einer Frist von drei Monaten der Abschluss einer schweizerischen Krankenversicherung erforderlich. Eine Übersicht der zugelassenen Krankenversicherungen finden Sie beim Schweizerischen Bundesamt für Gesundheit BAG.

  • Lassen Sie sich besonderen Fragestellungen und Vorerkrankungen vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Schweizer Franken (CHF). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich. Vor allem in Tourismus- und Grenzregionen wird auch der EUR vermehrt als Zahlungsmittel verwendet.

Führerschein

Der deutsche Führerschein wird anerkannt.

Registrierungspflicht

Es gibt keine besondere Registrierungspflicht in der Schweiz.

Zollbestimmungen und Mitführverbote

Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbegrenzt möglich, ab einem Wert von 10.000 CHF aber deklarationspflichtig.

Die Schweiz ist kein EU-Mitgliedstaat. Die deutsch-schweizerische Grenze gilt somit als EU-Außengrenze. Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt daher den entsprechenden Bestimmungen.

Die Einfuhr alkoholischer Getränke ist (für Personen ab 17 Jahre) auf 1 l (über 18%) bzw. 5 l (unter 18% Alkoholgehalt) beschränkt; von Tabakerzeugnissen auf 250 Zigaretten/Zigarren oder 250 g Tabak.

Weitere Informationen zu schweizerischen Einfuhrbestimmungen, Übersiedlungsgut, Freimengen, Mitnahme von Bargeld und Wertfreigrenzen erteilt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).

  • Bitte bedenken Sie, dass neben Alkohol und Tabakwaren auch andere Waren bzw. Lebensmittel Einfuhrbeschränkungen unterliegen können und eine Wertfreigrenze gilt.

Tiere

Haustiere können aus Ländern der EU ohne besondere Bewilligung einreisen, wenn z.B. durch den EU-Heimtierausweis Gesundheit und Impfungen der Tiere nachgewiesen werden können. Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

Visabestimmungen

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise kein Visum.
Auch Inhaber deutscher Aufenthaltserlaubnisse können für Aufenthalte bis zu 90 Tage pro Zeitraum von 180 Tagen mit ihrem deutschen Aufenthaltstitel und einem gültigen Reisedokument visumfrei in die Schweiz einreisen. Dies gilt auch für

  • Inhaber deutscher Reiseausweise für Flüchtlinge, sofern der Wohnsitz in Deutschland liegt,
  • Inhaber deutscher Reiseausweise für Staatenlose, sofern der Wohnsitz in Deutschland liegt, sowie
  • Inhaber deutscher Reiseausweise für Ausländer (Alien’s travel document) in Verbindung mit einem gültigen Aufenthaltstitel.
  • Beachten Sie für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen die Informationen des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA.
Natur und Klima

Das Klima ist alpin-gemäßigt. Im Gebirge kann es zu schwerem Schneefall, Lawinenabgängen und Erdrutschen kommen. Die Wetterlage kann sich sehr schnell ändern und zu Gefahren führen. Extremwetterlagen, insbesondere im alpinen Raum (Kantone Wallis, Graubünden, Tessin, Bern), aber auch in anderen Regionen mit Starkregen, Murgängen und Hochwasser, nehmen zu.
Bei Tauwetter kommt es häufiger zu örtlichen Überflutungen und Erdrutschen.

  • Informieren Sie sich zu aktuellen Hochwasser- und Lawinenwarnungen für Ihren jeweiligen Standort auch über die App AlertSwiss.
  • Holen Sie rechtzeitig Informationen beim Schweizer Alpen Club - SAC und von Alpine Sicherheit ein.
  • Verlassen Sie ausgewiesene Wege, Pisten und Loipen nicht und beachten Sie Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Kontakt

Alpinschule Oberstdorf GmbH & Co. KG
Im Oberen Winkel 12a
87561 Oberstdorf
DEUTSCHLAND
Tel. +49 8322 940750
Fax +49 8322 9407529

Qualifikation unserer Bergführer

Logo IVBVLogo VDB Gütesiegel

Öffnungszeiten

Mo - Do 
08:00-13:00 und 14:00-17:00
Freitag 
08:00-13:00
Sa, So 
geschlossen
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