Meran, Panorama (Blick vom Pulverturm)
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ALPENÜBERQUERUNG MERAN - GARDASEE

Meran – Gardasee
Auf einer abwechslungsreichen Route wandern wir von Meran durch Südtirol und das Trentino bis an den Gardasee. Einsame Bergwege, aussichtsreiche Übergänge und die beeindruckende Kulisse der Brenta-Dolomiten begleiten uns auf unserem Weg nach Süden. Neben moderateren Wandertagen erwarten uns auch lange und konditionsreiche Etappen sowie technisch anspruchsvollere und teilweise ausgesetzte Passagen. Eine sehr gute Kondition, Trittsicherheit und Bergerfahrung sind daher erforderlich. Für Einsteiger ist diese Alpenüberquerung nicht geeignet.
8 Tage
7 bis 10 Personen
Ausdauer

Ausdauer für Touren mit einer Gehzeit (echte Gehzeit ohne Pausen) bis zu 9 Std. und bis max. 1600 Höhenmeter im Auf- und Abstieg.

Technik

Der Weg ist nicht immer deutlich sichtbar, ausgesetzte Stellen können vorkommen und gelegentlich sind die Hände für das Gleichgewicht nötig. Gute Trittsicherheit und erste Bergerfahrung werden vorausgesetzt.

Eine Übersicht unserer Schwierigkeiten findest du hier.
1495,00 € / Person
Termine
Einige Plätze frei
Mindesteilnehmeranzahl liegt aktuell vor
Mindestteilnehmerzahl: 7 Personen
Maximalteilnehmerzahl: 10 Personen
▲ ▼Juni - 2027
702000
20.06. - 27.06.2027
Sonntag - Sonntag
1495,00 €
Normalpreis
1495 €
Es sind noch 10 Plätze verfügbar.
▲ ▼Juli - 2027
702001
25.07. - 01.08.2027
Sonntag - Sonntag
1495,00 €
Normalpreis
1495 €
Es sind noch 10 Plätze verfügbar.
▲ ▼August - 2027
702002
29.08. - 05.09.2027
Sonntag - Sonntag
1495,00 €
Normalpreis
1495 €
Es sind noch 10 Plätze verfügbar.
▲ ▼September - 2027
702003
12.09. - 19.09.2027
Sonntag - Sonntag
1495,00 €
Normalpreis
1495 €
Es sind noch 10 Plätze verfügbar.
Programmablauf
1. Tag: Partschins - Eingehtour Meran - Lana - Gampl Alm
↑ 400 Hm↓ 150 Hm 3-4 Std. 9 km

Individuelle Anreise nach Partschins. Unser Treffpunkt befindet sich an der Texelbahn, wo für die Dauer der Tour gute Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Gemeinsam fahren wir mit dem Linienbus nach Marling, wo unsere Alpenüberquerung beginnt.
Über die für Südtirol typischen Waalwege wandern wir gemütlich in Richtung Lana. Dort angekommen, bringt uns die Bergbahn hinauf ins Wandergebiet Vigiljoch. Von hier erreichen wir nach etwa einer Stunde gemütlicher Wanderung die idyllisch gelegene Gampl Alm, wo wir unsere erste Nacht verbringen. Eine entspannte Eingehetappe, die uns wunderbar auf die kommenden Wandertage einstimmt.

2. Tag: Rauchenbichl - Falkomaisee - Spitzner Alm
↑ 780 Hm↓ 1200 Hm 7-8 Std. 18,8 km

Nach dem Frühstück starten wir direkt an der Gampl Alm und wandern durch die ruhige Berglandschaft oberhalb des Ultentals. Unser Weg führt uns über abwechslungsreiche Berg- und Almwege stetig weiter nach Westen. Dabei genießen wir immer wieder schöne Ausblicke auf die umliegenden Gipfel und tief hinab ins Tal. Vorbei an weitläufigen Almflächen und durch ursprüngliche Berglandschaft erreichen wir die Straße. Dort werden wir abgeholt und zur idyllisch gelegenen Spitzner Alm gebracht, unser heutiges Etappenziel.

3. Tag: Maddalene-Berge - Samer Joch - Val di Non - Rifugio Maddalene
↑ 990 Hm↓ 900 Hm 5-6 Std. 9,8 km

Nach dem Frühstück starten wir in einen aussichtsreichen Wandertag und steigen über hochalpine Bergwege hinauf in Richtung Hauptkamm der Maddalene-Berge. Oben angekommen, wandern wir entlang der Grenze zwischen Südtirol und dem Trentino und genießen dabei immer wieder weite Ausblicke auf die umliegende Bergwelt. Über einsame Übergänge und durch die ursprüngliche Landschaft der Maddalene führt uns unser Weg schließlich auf die Trentiner Seite. Von hier steigen wir hinab ins Val di Non und erreichen das Rifugio Maddalene, unsere heutige Unterkunft.

4. Tag: Malga Masa Murada - Passo Binasia - Lago di Tovel
↑ 850 Hm↓ 1330 Hm 6-7 Std. 15,4 km

Vom Rifugio Maddalene starten wir nach dem Frühstück in einen abwechslungsreichen Wandertag durch die ursprüngliche Bergwelt des Trentino. Vorbei an der Malga Masa Murada steigen wir hinauf zum Passo Binasia, 2.293 m, dem höchsten Punkt unserer heutigen Etappe. Hier genießen wir noch einmal die weiten Ausblicke auf die umliegende Berglandschaft, bevor wir auf der anderen Seite ins Tal absteigen. Dort werden wir von einem Taxi abgeholt und zum wunderschön gelegenen Lago di Tovel gebracht. Direkt am See beziehen wir unsere Unterkunft im Albergo Lago Rosso und lassen den Wandertag inmitten der beeindruckenden Kulisse der Brenta-Dolomiten ausklingen.

5. Tag: Bocca della Vallazza - Rifugio Croz dell´Altissimo
↑ 1250 Hm↓ 1000 Hm 8 Std. 14,7 km

Direkt am Lago di Tovel starten wir in einen eindrucksvollen Wandertag und tauchen immer tiefer in die Bergwelt der Brenta-Dolomiten ein. Durch abwechslungsreiche Wälder und über aussichtsreiche Bergwege gewinnen wir stetig an Höhe und steigen hinauf zur Bocca della Vallazza, 2453 m. Hier eröffnet sich uns ein beeindruckender Blick auf die schroffen Felsformationen der Brenta. Anschließend führt uns der Weg auf der anderen Seite wieder bergab und weiter durch die ursprüngliche Berglandschaft bis zum Rifugio Croz dell’Altissimo, wo wir unsere heutige Unterkunft erreichen.

6. Tag: Molveno - Monte Ranzo - Margone - Lundo
↑ 1000 Hm↓ 900 Hm 6-7 Std. 13,2 km

Nach dem Frühstück wandern wir vom Rifugio Croz dell’Altissimo zunächst zum Rifugio Pradel. Von hier bringt uns die Bergbahn bequem hinunter an den Molvenosee. Anschließend steigen wir auf zum Monte Ranzo, 1833 m. Der Weg führt zunächst durch Wälder, weiter oben wird es grasiger und es eröffnen sich immer wieder atemberaubende Ausblicke auf die imposanten Felsgipfel der Brenta-Dolomiten. Schließlich steigen wir hinab in den kleinen Ort Margone. Dort werden wir von einem Taxi abgeholt und nach Lundo zu unserer heutigen Unterkunft gebracht (Fahrtzeit: ca. 40 Min.).

7. Tag: San Giovanni al Monte - Monte Brento - Monte Biaina - Riva del Garda
↑ 750 Hm↓ 940 Hm 5,5 Std. 11,5 km

Nach dem Frühstück bringt uns ein Taxi von Lundo nach San Giovanni al Monte, wo wir zu unserer letzten Wanderetappe aufbrechen. Zunächst steigen wir hinauf zum Monte Brento und genießen vom Gipfel noch einmal herrliche Ausblicke auf die umliegende Bergwelt. Anschließend geht es ein Stück zurück, bevor wir unsere Wanderung über Naciole und den Monte Biaina fortsetzen. Auf aussichtsreichen Bergwegen nähern wir uns dabei immer weiter dem Gardasee. Schließlich erreichen wir die Malga Tova, wo uns ein Taxi abholt und nach Riva del Garda bringt. Am Ufer des Gardasees lassen wir unsere abwechslungsreiche Alpenüberquerung von Meran bis zum Gardasee ausklingen.

8. Tag: Rückreise Meran

Nach dem Frühstück heißt es Abschied nehmen vom Gardasee. Gemeinsam fahren wir zurück nach Meran/Partschins, wo unsere abwechslungsreiche Wanderreise endet. Hinter uns liegen eindrucksvolle Tage, die uns von den Wein- und Apfelgärten Südtirols über das ursprüngliche Trentino und die imposanten Brenta-Dolomiten bis zum mediterranen Gardasee geführt haben.



Alle Details auf einen Blick
Treffpunkt

11:00 Uhr an der neuen Texelbahn in Partschins im Etschtal

Ende der Tour

ca. 11:00 Uhr in Partschins

Leistungen
  • Organisation
  • staatl. gepr. Bergführer/in / gepr. Bergwanderführer/in
  • 5 x ÜN/HP Hütte/Berggasthof im Mehrbettzimmer oder Lager
  • 1 x ÜN/HP Pension im DZ
  • 1 x ÜN/HP Hotel im DZ
  • 2 x Bergbahn
  • Transfers
  • Rückfahrt Gardasee-Partschins
Zusatzkosten
  • Getränke
  • nicht inkludierte Verpflegung: Einkehr oder Lunchpaket
  • evtl. Parkgebühren
  • Trinkgelder
Verpflegung

Als Verpflegung auf Tour empfehlen wir Müsliriegel, Trockenobst oder Fruchtschnitten in überschaubarer Menge sowie mind. 1 l Getränk.

Hinweis

Bitte beachte: Wetterveränderungen und Witterungsbedingungen können den technischen Anspruch der Tour beeinflussen. Wir passen die Route natürlich an die Gegebenheiten an, wo es nötig ist. Dennoch kann es vorkommen, dass der Schwierigkeitsgrad kurzfristig höher ausfällt als ursprünglich angegeben. Bitte berücksichtige dies bei deiner Buchung und stelle sicher, dass du auf solche Herausforderungen vorbereitet bist.

Hinweis zur eingeschränkten Mobilität

Unsere Reisen und Tagestouren sind nicht in all ihren Bestandteilen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität geeignet, bitte kontaktiere uns bei diesbezüglichen Fragen.

Hinweis zur Mindestteilnehmerzahl

Mehrtagestouren (ab 7 Tagen Dauer): Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (siehe oben) wirst du bis spätestens 20 Tage vor Tourstart per E-Mail von uns informiert.
Mehrtagestouren (ab 2 bis 6 Tagen Dauer): Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl wirst du bis spätestens 7 Tage vor Tourstart per E-Mail von uns informiert.
Tagestouren: Bei Tagestouren wirst du am Vortag bis spätestens 10:00 Uhr über die Durchführung oder Nicht-Durchführung per E-Mail von uns informiert.



Einreisebestimmungen & Sonstige Reiseinfos Italien

Reiseziel Italien – Nationalität Deutschland (Stand: 14.01.2025)

Weiterführende Informationen gibt es beim Auswärtigen Amt.

Für alle Fragen zu deinen Rechten und den Einreisebestimmungen stehen wir dir gerne beratend zur Seite! Rufe uns einfach on oder schreibe uns eine E-Mail.

Wir entnehmen alle Inhalte der Webseite des Auswärtigen Amtes.

Reisedokumente

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass
  • Vorläufiger Reisepass
  • Personalausweis
  • Vorläufiger Personalausweis (muss gültig sein)
  • Kinderreisepass

Wichtig: Für Weiterreisen mit der Fähre von italienischen Häfen aus benötigt jeder Reisende (auch Kinder egal welchen Alters) ein gültiges Reisedokument und ggf. ein gültiges Visum. Auch beim Check-in in Hotels ist für jeden Reisenden ein gültiges Reisedokument vorzulegen.

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Italien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen daher grundsätzlich seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen nur mit gültigem Ausweis nach Italien zu reisen.

Zollbestimmungen und Mitführverbote

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

Bei der Ein- und Ausreise nach und von Italien muss eine Bargeldmenge, die den Betrag von 10.000 EUR übersteigt, deklariert werden.

Tiere

Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Visabestimmungen

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise kein Visum.

Sicherheit

Terrorismus

Die italienischen Sicherheitsbehörden haben in allgemeiner Form auf die Gefahr terroristischer Anschläge hingewiesen und ihre Sicherheitsvorkehrungen verstärkt. Eine erhöhte Gefährdung durch Terrorismus auch an religiösen Stätten kann nicht ausgeschlossen werden.

Kriminalität

Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommen vor allem in Touristenzentren und an Stränden vor.
Mit Trickbetrug werden Touristen durch Hinweise auf eine angebliche Reifenpanne oder abgefahrene Rück- bzw. Seitenspiegel sowie Anrempeln, auch z.B. mit Beschmutzen der Kleidung durch Eis, Pizza u.ä., abgelenkt und dann durch Komplizen beraubt. Grundsätzlich ist in allen größeren italienischen Städten an den jeweiligen zentralen touristischen Orten wie auch Bahnhöfen und belebten Metrostationen besondere Achtsamkeit geboten. Besonders gilt dies auf den Bahnstrecken vom Flughafen Rom-Fiumicino in die Innenstadt, in den Bahnhöfen selbst und in Bussen, hier insbesondere den Linien 40, 62 und 64, außerdem in Mailand vor allem auf dem Domplatz und in der Fußgängerzone, in Venedig an den Haltestellen und Fahrscheinschaltern für das Linienboot („Vaporetto“) und in Neapel auf den Buslinien R2, 152 und 202, die das Zentrum mit dem Bahnhof verbinden.

Autoeinbrüche kommen häufig vor. Es werden immer wieder Fahrzeuge und Wohnmobile mit komplettem Inhalt gestohlen. Besondere Vorsicht ist beim Abstellen von Autos in Strandnähe geboten, z.B. in Ostia, Fiumicino und Fregene bei Rom. Gleiches gilt auch für unbedachte Parkhäuser und auf unbewachten Stellplätzen.

In größeren Städten, wie z.B. Neapel, Rom, Mailand und Turin, werden Taschen oder Fotoapparate sowie wertvolle Uhren oder Schmuck von vorbeifahrenden motorisierten Zweirädern aus entrissen.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flug- und Fährhäfen, Bahnhöfen, in Zügen, im Bus, in Fußgängerzonen und an Stränden und Touristenattraktionen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Tragen Sie Taschen und Fotoapparate nicht zur Straßenseite hin.
  • Verzichten Sie insbesondere in größeren und stark frequentierten Städten auf das Tragen wertvoller Uhren und Schmuck.
  • Lassen Sie keine Wertsachen, Ausweise und anderen Gegenstände im Auto zurück, sondern Handschuhfach und ggf. auch eine Kofferraumabdeckung geöffnet, um potentiellen Einbrechern zu zeigen, dass ein Einbruch nicht lohnt.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Registrierungspflicht

Es gibt keine besondere Registrierungspflicht in Italien.

Rechtliche Besonderheiten

In Italien führen in jüngster Zeit verschiedenste Verstöße gegen die öffentliche Ordnung zu teilweise empfindlichen Geldstrafen und Verweisen, Verbote sollten entsprechend respektiert werden.

Beihilfe zu illegaler Einreise ist in Italien mit Haftstrafen sowie Bußgeld belegt. Bei Mitnahme von Anhaltern wird daher zu besonderer Vorsicht geraten.

Das italienische Waffenrecht ist streng und aufgrund zahlreicher Gesetze und anderweitiger Regelungen komplex. Grundsätzlich ist das Mitführen von Schusswaffen, Hieb- und Stichwaffen, Messern (auch kleine bzw. Taschenmesser), Schlagstöcken aller Art, Taser, Pfefferspray, usw. verboten bzw. nur mit behördlicher Erlaubnis (z. B. Europäischer Feuerwaffenpass) oder unter strengen Auflagen möglich. Auch Gegenstände, die keine Waffen sind, aber als solche verwendet werden können („armi improprie“, z. B. Schraubenzieher), können unter Umständen mit Auflagen versehen werden (z. B. adäquate/verschlossene Aufbewahrung). Verstöße können strafrechtlich geahndet werden.
Weitergehende Informationen können bei den Carabinieri oder bei der Polizia di Stato angefordert werden.

In Rom verhängt die Stadtverwaltung zum Schutz der Denkmäler teilweise drakonische Strafen, die z.B. schon für einen Griff ins Wasser des Trevi-Brunnens oder für Picknick auf der Spanischen Treppe ausgesprochen werden können. Nähere Informationen bietet TurismoRoma.

Die Mitnahme von Sand an den Stränden ist in Italien untersagt.
Auf Sardinien ist jede Art von Veränderung der Sandstrände oder die Mitnahme von Sand, Kiesel oder Quarzgestein, auch nur in kleinster Menge, gesetzlich verboten. Bei Nichtbeachtung dieser gesetzlichen Norm werden Sanktionen in Höhe von 500 EUR bis 3.000 EUR verhängt.

Strände und Dünen dürfen in der Regel nicht befahren werden. Insbesondere in Naturschutzgebieten ist erhöhte Aufmerksamkeit auf die örtlichen Verhaltensregeln zu richten. Verstöße können mit Freiheitsstrafen und erheblichen Geldbußen geahndet werden.

In mehreren Städten, darunter vor allem süditalienische Urlaubsorte wie z.B. Sorrent, Tropea und Cagliari, ist es verboten, sich im öffentlichen Raum außerhalb von Badebereichen oberkörperfrei oder in Badekleidung aufzuhalten. Verstöße können mit Bußgeldern von 25 EUR bis 500 EUR geahndet werden.

Versicherungsnachweispflicht in italienischen Skigebieten

Nutzer italienischer Skipisten müssen im Besitz einer gültigen Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten sein und diese auch nachweisen können. Die gängigsten Versicherungen dieser Art decken den Bereich des Skifahrens ab. Dennoch sollte dies im Vorhinein mit dem jeweiligen Versicherungsgeber abgesprochen werden. Sollte ein entsprechender Versicherungsschutz nicht bestehen, kann bei Kauf des Skipasses eine zusätzliche Tagespolice abgeschlossen werden. Bei fehlendem Versicherungsschutz wird ein Bußgeld bis zu 150 EUR fällig. Zusätzlich droht der Entzug des Skipasses.

Natur und Klima

Der italienische Zivilschutz stellt detaillierte Informationen über verschiedene Naturrisiken, wie z.B. Erdbeben oder Vulkanausbrüche und damit verbundene Notfallpläne, in englischer Sprache zur Verfügung.
Erdbeben

Italien liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, weshalb es häufiger zu zum Teil schweren Erdbeben kommt.

Vulkanausbrüche

Mehrere Vulkane in Italien sind immer wieder aktiv.
Die phlegräischen Felder in Kampanien werden als Supervulkan eingestuft und zeigen immer wieder Veränderungen, die in der Vergangenheit auch zu Evakuierungsmaßnahmen führten. Der Vesuv in unmittelbarer Nähe bei Neapel brach zuletzt 1944 aus und steht unter Beobachtung.
Der Ätna auf Sizilien ist der aktivste Vulkan Europas und zeigt jüngst, wie auch der Vulkan Stromboli auf der gleichnamigen Insel, leichtere Eruptionen, die teilweise Unterbrechungen im Flugverkehr nach sich ziehen.

  • Meldungen zu aktuellen Naturereignissen finden Sie auf der Webseite des italienischen Zivilschutzes (Protezione Civile).
  • Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft zu möglichen Auswirkungen auf bereits gebuchte Flüge.
  • Bitte informieren Sie sich über die Webseite des Flughafens Catania.

Überschwemmungen, Lawinen und Stürme

Im Norden herrscht mitteleuropäisches, im Zentrum und Süden mediterranes Klima.

Ganzjährig, insbesondere in den Sommermonaten, kommt es in Norditalien aufgrund starker Regenfälle und Unwetter zu Überschwemmungen und Erdrutschen, die zu Verkehrsbeeinträchtigungen führen können.

In den Wintermonaten besteht in den Bergen Norditaliens häufig die Gefahr von Lawinen und Erdrutschen.

Bei Tauwetter besteht insbesondere in Norditalien die Gefahr von Überschwemmungen.
Venedig ist zur Hochwasserzeit (Acqua alta) regelmäßig von Überschwemmungen betroffen, sodass einige Plätze und Gassen unpassierbar werden. Auch in Rom kann es nach Starkregen zu Überschwemmungen kommen.

Im Mittelmeer kann es insbesondere von August bis November zu vereinzelten schweren Herbststürmen bis hin zu sogenannten „Medicanes“ kommen. In der Folge sind Überschwemmungen und Erdrutsche sowie erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen möglich.

Busch- und Waldbrände

Vor allem in den Sommermonaten kommt es in Italien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden und in der Folge zu Verkehrs und Luftqualitätsbeeinträchtigungen.

Dürre in Mittel- und Süditalien

In den mittleren und südlichen Regionen Italiens, insbesondere auf Sizilien, herrscht aufgrund der aktuellen Wetterlage sowie ausbleibender Regenfälle bereits seit einigen Wochen erheblicher Wassermangel. Die italienischen Behörden haben deshalb Dürre-Warnungen für betroffene Regionen Italiens ausgegeben und auf der Webseite von ISPRA veröffentlicht.

Minderjährige

Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten mitführen.

Grenzkontrollen/Infrastruktur/Verkehr

Grenzkontrollen

Italien wendet das Schengener Abkommen an, Grenzkontrollen sollen nur noch ausnahmsweise durchgeführt werden. Aus Sicherheitsgründen werden Reisende auf dem Luftweg bei Ein- und Ausreise jedoch verstärkt kontrolliert, Flugreisen nach Deutschland sind meist nur mit einem Reisepass/Personalausweis bzw. einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Italien ausgestellten Passersatzdokument möglich.

  • Führen Sie stets den Personalausweis oder Reisepass mit, auch für Kinder.

Infrastruktur/Verkehr

Neben einem Inlandsflugnetz bestehen Eisenbahn- und Busverbindungen. In Rom, Mailand und Neapel gibt es U-Bahnen.

In Italien kommt es immer wieder zu regionalen und landesweiten Streiks im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, von denen auch Flugverbindungen nach Deutschland betroffen sein können. Im Streikfall muss mit stundenweisen oder auch ganztägigen Einschränkungen in Form von Verspätungen und Annullierungen gerechnet werden. Informationen über aktuelle Streiks werden vom Ministerium für Infrastruktur und Verkehr veröffentlicht.

Die meisten italienischen Autobahnen und viele Tunnel sind mautpflichtig. Mailand, Bologna und Palermo erheben eine City-Maut. Die Bezahlung erfolgt in bar, mit Debit- oder Kreditkarte, einer (z.B. bei Automobilclubs erhältlichen) Viacard oder einem Telepass. Informationen bietet hierzu auch Autostrade per l'Italia.

Daneben gibt es in vielen Städten Fahrverbote bzw. -einschränkungen und Tempolimits zur Reduzierung der Luftverschmutzung oder auch verkehrsberuhigte Zonen, sogenannten ZTL (zone a traffico limitato).

Der italienische Straßenverkehr ist sehr lebhaft und dicht. Die Straßenverkehrsregeln werden nicht immer eingehalten. Es ist daher auch an grünen Ampeln oder Zebrastreifen besondere Vorsicht geboten.

Um den in Italien derzeit steigenden Unfallzahlen zu begegnen, werden seit Dezember 2024 vor allem folgende Verkehrsdelikte streng geahndet: Überschreiten des Tempolimits, Nutzung von Mobiltelefonen ohne Freisprechanlage sowie Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.

Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahrer mit weniger als drei Jahren Fahrpraxis bzw. unter 21 Jahren gilt absolutes Alkoholverbot.

Auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften ist das Mitführen von Warnwesten in Signalfarben sowie auch tagsüber die Einschaltung des Abblendlichts gesetzlich vorgeschrieben.
In den Kreis einfahrende Fahrzeuge haben grundsätzlich Vorfahrt, wobei dies in der Praxis nicht immer beachtet wird. Gibt es keine entsprechenden Verkehrsschilder, die die Vorfahrt regeln, gilt wie an Kreuzungen ohne entsprechende Beschilderung die Rechts-vor-links-Regel.

Bußgelder fallen in der Regel deutlich höher aus als in Deutschland und werden auch - notfalls durch ein Inkassounternehmen - eingetrieben.

Gerechtfertigte Bußgeldbescheide können vor Ort bezahlt werden, z. B. auf der Polizeidienststelle. Die Zustellung an den Inlandswohnort ist mit einem Gebührenaufschlag verbunden.

Besonders gekennzeichnete Bus- und Taxispuren dürfen von privaten Pkw nicht genutzt werden.

Farbliche Markierungen weisen Parkbeschränkungen aus; nur weiße Linien erlauben kostenloses Parken.
Auf vielen Straßen gilt im Winter die Pflicht, Winterreifen (mit M+S-Kennung) zu benutzen, jedoch gibt es keine einheitliche Regelung.

Bei Wohnsitzverlegung nach Italien müssen Fahrzeuge innerhalb von 60 Tagen umgemeldet werden, sonst droht die Konfiszierung des Fahrzeugs.
Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden mit empfindlichen Strafen geahndet.

  • Fahren Sie insbesondere im Gebirge und im Kreisverkehr besonders vorsichtig und defensiv.
  • Informieren Sie sich z. B. beim ADAC über die in Italien gültigen Verkehrsregeln.
  • Beachten Sie Fahrverbote in Innenstädten.
  • Nehmen Sie bei längeren Aufenthalten die Ummeldung Ihres Fahrzeugs rasch vor.
  • Zahlen Sie Bußgelder möglichst vor Ort.
Gesundheitsbestimmungen

Impfschutz

Bei Einreise nach Italien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen. Ein Impfschutz gegen Hepatitis A wird besonders für die südlichen Landesteile empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden in den Sommermonaten vereinzelt in Italien durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber. Für Italien ist die Impfung i.d.R. nicht notwendig.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Viren werden vereinzelt von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu langanhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Weitere Informationen siehe Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer "Expositionsprophylaxe".https://www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/251022/943b4cd16cd1693bcdd2728ef29b85a7/expositionsprophylaxeinsektenstiche-data.pdf insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

West-Nil-Fieber

Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Italien zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer "Expositionsprophylaxe".https://www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/251022/943b4cd16cd1693bcdd2728ef29b85a7/expositionsprophylaxeinsektenstiche-data.pdf insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Phlebotomusfieber (oder Toskanafieber)

Das im Norden saisonal vorkommende Phlebotomusfieber wird durch kleine Sandfliegen / Phlebotomen übertragen und verursacht v.a. Kopf- und Gliederschmerzen.

Allen Reisenden wird eine "Expositionsprophylaxe".https://www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/251022/943b4cd16cd1693bcdd2728ef29b85a7/expositionsprophylaxeinsektenstiche-data.pdf empfohlen. Speziell sollte auf folgende Punkte geachtet werden:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber sowie in den Abendstunden und nachts.

Medizinische Versorgung

Es besteht in Italien für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Geld/Kreditkarten

Die Obergrenze für Barzahlungen in Italien wurde 2022 auf einen Höchstbetrag von 1.000 EUR festgelegt. Auch Touristen sind davon betroffen, wenn diese z. B. gebuchte Unterkünfte oder Mietwagenrechnungen und Ähnliches begleichen wollen. Rechnungen, die über diesen Betrag hinausgehen, können nur mit Kreditkarte, Debitkarte (Girocard) oder per Überweisung beglichen werden. Nähere Informationen erteilt die deutsche Botschaft in Rom.

Führerschein

Der deutsche Führerschein wird akzeptiert.

Bärenvorkommen

Bärenvorkommen in der norditalienischen Provinz Trient

In der norditalienischen Provinz Trient/Trentino wurde Mitte Juli 2024 ein Jogger nördlich des Gardasees von einer Bärin attackiert und verletzt. 2023 wurde ein Jogger von einem Bären getötet. In dieser Provinz lebt eine größere Bärenpopulation; in der Nachbarprovinz Südtirol wurden bislang nur vereinzelte Bärenstreifzüge festgestellt.

  • Beachten Sie stets bei Wanderungen in bewaldeten, insbesondere abgelegenen Gebieten entsprechende Hinweisschilder und Warnungen und leisten Sie den Anweisungen der lokalen Behörden Folge.
  • Beachten Sie die Hinweise und Verhaltensregeln auf der Webseite der Südtiroler Landesverwaltung bei Begegnung mit einem Bären bzw. bei Sichtung. Weitere Informationen auch auf dieser Webseite.
Kontakt
Alpinschule Oberstdorf GmbH & Co. KG
Im Oberen Winkel 12a
87561 Oberstdorf
DEUTSCHLAND
Tel. +49 8322 940 750
Fax +49 8322 940 75 29
Qualifikation unserer Bergführer
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Öffnungszeiten
Mo - Do 
08:00-12:00 und 14:00-17:00
Freitag 
08:00-13:00
Sa, So 
geschlossen
Telefonzeiten

Mo-Do: 09:00-12:00 und
14:00-17:00 Uhr
Fr: 09:00-13:00 Uhr

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Trustindex Google und Social Widget
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Trustindex (Google Bewertungen und Bewertungsfunktion)

Auf unserer Website nutzen wir ein Plugin des Dienstes Trustindex, um Google-Bewertungen zu unserem Unternehmen anzuzeigen und Besuchern die Möglichkeit zu geben, direkt eine Bewertung abzugeben.

Anbieter ist die Trustindex.io Ltd., 1144 Budapest, Országbíró u. 24., Ungarn.

Beim Aufruf einer Seite, auf der Trustindex eingebunden ist, kann eine Verbindung zu Servern von Trustindex sowie zu Diensten von Google hergestellt werden. Dabei können personenbezogene Daten, insbesondere Ihre IP-Adresse, Browserinformationen sowie Datum und Uhrzeit des Seitenaufrufs, verarbeitet werden.

Wenn Sie die Funktion „Bewertung abgeben“ nutzen, werden Sie in der Regel zu Google weitergeleitet. Dabei gelten die Datenschutzbestimmungen von Google. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Google hierbei weitere Daten erhebt und Ihrem Benutzerkonto zuordnet, sofern Sie dort eingeloggt sind.

Die Einbindung erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, die über unser Consent-Tool (Cookie-Banner) abgefragt wird.

Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung von Trustindex
- https://www.trustindex.io/privacy-policy/ 
 


Trustindex Social Widget (Instagram)

Auf unserer Website nutzen wir außerdem ein Social Media Widget von Trustindex, um Inhalte unseres Instagram-Profils (z. B. Feed-Beiträge) darzustellen.

Anbieter ist die Trustindex.io Ltd., 1144 Budapest, Országbíró u. 24., Ungarn.

Zur Anzeige der Instagram-Inhalte kann Trustindex eine Verbindung zu Servern von Instagram bzw. Meta Platforms herstellen. Dabei können personenbezogene Daten, insbesondere Ihre IP-Adresse, Geräte- und Browserinformationen sowie der Zeitpunkt des Seitenaufrufs, an Trustindex und gegebenenfalls an Meta/Instagram übermittelt werden.

Sofern Sie bei Instagram eingeloggt sind, kann Instagram den Besuch unserer Website Ihrem Benutzerkonto zuordnen.

Die Einbindung dieses Widgets erfolgt nur, wenn Sie zuvor über unser Consent-Tool ausdrücklich eingewilligt haben (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass dabei personenbezogene Daten auch in Drittländer (z. B. in die USA) übermittelt werden, in denen möglicherweise kein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau gewährleistet ist.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzhinweisen von:
- Trustindex: https://www.trustindex.io/privacy-policy/
- Instagram (Meta): https://privacycenter.instagram.com/policy/

Externer Videodienst YouTube
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Anbieter: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland

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